Bestimmungen & Mitgliedschaften
Ständige Überwachung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Unsere Gesellschaft verfügt über den staatlich geregelten Status eines „Wertpapierhauses“. Unternehmen dieser Art sind im Besitz einer Lizenz der „Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA)“ in Bern, unterstehen dem Berufsgeheimnis nach Art. 69 des Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und werden von diesem Aufsichtsorgan laufend überwacht. Eine wichtige Rolle in diesem Zusammenhang spielt die Kontrolle des Risikos (Mindesteigenkapitalvorschriften etc.) und der Schutz der Klientenvermögen.
Link FINMA: https://www.finma.ch/de/finma-public/bewilligte-institute-personen-und-produkte/
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg)
Weiter sind wir als Wertpapierhaus Mitglied der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg).
Link Swiss Banking:
https://www.swissbanking.ch/de/bankiervereinigung/mitgliedschaft/mitgliedsinstitute
Automatischer Informationsaustausch AIA / Vertragsstaaten der Schweiz
esisuisse
Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung geschützt? Ja, die Hottinger AG ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern zu unterzeichnen und ist somit Mitglied der esisuisse. Die Kundeneinlagen bei schweizerischen Geschäftsstellen sind bis zu CHF 100 000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Unter www.esisuisse.ch finden Sie alle relevanten Informationen zum System der Einlagensicherung.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HOTTINGER AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen